★★★ Superior
Parkstraße 33 , 08645 Bad Elster , Deutschland
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrages des Gastes durch das PARKHOTEL Helene zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Das PARKHOTEL Helene verpflichtet sich, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast verpflichtet sich, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den das PARKHOTEL Helene zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes befreit.
3. Bezug und Rückgabe der Zimmer
Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart bzw. die Praxis dies nicht eher ermöglicht, ist der Zimmerbezug ab 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Reservierte Zimmer bitten wir bis 20.00 Uhr des Anreisetages zu beziehen. Ist dies nicht geschehen, kann das PARKHOTEL Helene über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen.
Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalstornosätze berechnet (in % des Reisepreises):
Handelt es sich um eine Gruppenbuchung (ab 15 Personen), erhöht sich der jeweilige %-Satz um 10%.
Ist es dem PARKHOTEL Helene möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Das PARKHOTEL Helene behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistungen infolge höherer Gewalt, Brand, schwerer Erkrankung oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar wird.
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend § 651 h. BGB
(Beschränkung der Haftung auf dreifachen Reisepreis).
Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. Dazu zählt auch, zur Vermeidung der in Ziffer 4 unter Umständen entstehenden Unannehmlichkeiten, den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland der ERGO Reise-Versicherungs AG zu empfehlen. Den Überweisungsprospekt hierfür erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
5. Streitbeilegung
Das PARKHOTEL Helene verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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